Pfandleih- und Rückkaufgeschäft

Pfandleih- und Rückkaufgeschäft

Pfandleih- und Rückkaufgeschäft, das gewerbsmäßige Verleihen von Geld gegen Faustpfand, bedarf einer besondern Erlaubnis der Ortsbehörde und steht unter deren Kontrolle (Gewerbeordn. § 38 [Gesetz vom 23. Juli 1879]). In Preußen ist der Zins für Darlehne bis zu 30 M auf 2 Pf für den Monat, für höhere Summen auf 1 Pf monatlich festgesetzt (Gesetz vom 17. März 1881).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rückkaufgeschäft — Rückkaufgeschäft, s. Pfandleih und Rückkaufgeschäft …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”